Die VSUD

GEMEINSAM FÜR VERLÄSSLICHE WIRTSCHAFTSFREUNDLICHE
RAHMENBEDINGUNGEN IN DEUTSCHLAND

Die Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD) ist der Zusammenschluss der in Deutschland investierenden schweizerischen Unternehmen aller Branchen und Grössenordnungen. Die VSUD vertritt derzeit rund 250 Mitgliedsunternehmen mit ca. 1.500 Tochtergesellschaften und annähernd 250.000 Arbeitnehmern allein in Deutschland.
Die VSUD ist – nicht zuletzt wegen ihres aktiven Vorstandes, der sich aus einflussreichen Wirtschaftsvertretern zusammensetzt – ein anerkannter Gesprächspartner der Politik und Wirtschaft in Deutschland und der Schweiz sowie auch in Gremien der Europäischen Union. Der Fokus der VSUD liegt auf der Mitgestaltung des Steuer-, Arbeits- und Wettbewerbsrechts.

NEWSTICKER

17.05.2013
Die diesjährige VSUD-Generalversammlung findet am 24. Mai in Bern statt. 

17.05.2013
Einladung zur Exkursion des Arbeitskreises Zoll und Aussenwirtschaft zu Gemeinschaftszollanlage Basel/Weil am Rhein-Autobahn am 20. Juni. Melden Sie sich jetzt an.

15.05.2013
Besuchen Sie die Premium-Partner-Seiten unserer Mitglieder Air Berlin, Atrialis AG, Baumann & Cie Banquiers, Girsberger Holding AG, Kanzlei Seidler & Kollegen und KPMG AG

25.4.2013
Die VSUD-Geschäftsstelle hat eine neue Anschrift:
Hirzbodenweg 95, CH - 4052 Basel

25.12.2012
Die VSUD fordert die Parlamente beider Länder auf, den Staatsvertrag zu ratifizieren: Lesen Sie hier die komplette Forderung!

14.12.2012
Die Beschlussvorschläge des Vermittlungsausschusses des Dt. Bundestages zum Jahressteuergesetz 2013. In Kürze die wesentlichen Punkte im Unternehmenssteuerrecht:

  • Regelung bzgl. RETT-Blocker in § 1 Abs. 3a GrEStG.
  • § 3 Nr. 40 Buchst. d Satz 2 EStG / § 8b Abs. 1 Satz 2 KStG: Schachtelprivileg bzw. TEV nur soweit die Bezüge das Einkommen der leistenden Körperschaft nicht gemindert haben (erstmals ab VZ 2013); aber keine Änderungen in § 32d EStG bei der Abgeltungssteuer bzgl. hybrider Strukturen.
  • Neuregelung Wertpapierleihe nach § 8b Abs. 10 KStG in Fällen des § 8b Abs. 7 bzw. 8 KStG
  • Änderungen in § 50d Abs. 9 und 10 EStG sowie § 50i EStG.
  • Keine Klarstellung in § 8b Abs. 7 KStG bzgl. Eigenhandel.
  • Keine Besteuerung von Streubesitzbeteiligungen.

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NEWS DER VSUD

16.05.2013

Steuerfahnder spricht von wirrer Mollath-Anzeige

Zum Auftakt der Zeugenvernehmungen des Mollath-Untersuchungsausschusses im Landtag hat ein Nürnberger Steuerfahnder die Schlampereivorwürfe gegen die Finanzbehörden zurückgewiesen.

14.05.2013

Bundesgerichtshof: Mitteilung der Pressestelle Nr. 087/2013 vom 14.05.2013

Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit persönlichkeitsrechtsverletzender Suchergänzungsvorschläge bei "Google"

10.05.2013

Spanien liefert Dieb von Steuerdaten nicht an die Schweiz aus

Der Informatiker Hervé Falciani, der bei der britischenHSBC Bank in Genf Daten mutmaßlicher Steuersünder entwendet hat, wird von Spanien nicht an die Schweiz ausgeliefert.



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