Qualifizierungschancengesetz
Ende August 2018 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) vorgelegt.
Der Entwurf sieht Neuerungen im Bereich der Qualifizierung von Arbeitnehmern und im Bereich der Arbeitslosenversicherung vor. So sollen Arbeitnehmer von einem erweiterten Zugang zur Weiterbildungsförderung profitieren, unabhängig davon welche Ausbildung sie haben, wie alt sie sind und welche Grösse ihr Betrieb hat.
Zudem plant das BMAS eine Entlastung der Beschäftigten und der Arbeitnehmer in dem der Beitragssatz zur Arbeitsförderung auf 2,6% gesenkt werden soll.
Auch Betriebe, die auf Saisonarbeiter angewiesen sind, sollen von Erleichterungen profitieren. Der Entwurf sieht vor, die höheren Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen dauerhaft beizubehalten.
Die neuen Regelungen sehen zusätzliche Antrags- und Nachweispflichten für Arbeitgeber vor, die von der Übernahme von Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüssen durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter profitieren möchten. Dagegen sollen die Betriebe einen erleichterten Zugang zu externen beruflichen Weiterbildungen erhalten.
Mit der Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung auf 2,6% zum 1. Januar 2019 werden Arbeitgeber mittelfristig mit rund 2,5 Mrd. Euro pro Jahr entlastet.
Am 19. September 2018 hat das Bundeskabinett das Qualifizierungsgesetz verabschiedet. Der Regierungsentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren behandelt. Den Regierungsentwurf finden Sie auf der Homepage des BMAS.
Die VSUD wird ihre Mitglieder über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens unterrichten.