Die EU-Entsenderichtlinie ist in Kraft getreten

Am 30. Juli 2018 ist die EU-Entsenderichtlinie 2018/957 in Kraft getreten. Mit ihr sollen entsandte Arbeitnehmer in der EU für das Erbringen einer Dienstleistung den gleichen Lohn erhalten den die gebietsansässigen Arbeitnehmer für die Erbringung der gleichen Dienstleistung erhalten.

Mehr zu den neuen Bestimmungen und dazu inwiefern die neue Richtlinie auch Auswirkungen auf Entsendungen zwischen der EU und der Schweiz haben wird, erfahren Sie im nächsten Newsletter.