Vollständige Personenfreizügigkeit für EU-2 Staaten

Zum 1. Juni 2016 sind die Zulassungsbeschränkungen zum Schweizer Arbeitsmarkt für Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien weggefallen. Sie sind den anderen Staatsangehörigen aus den EU-25 und den EFTA-Staaten gleichgestellt und erhalten damit die volle Personenfreizügigkeit. Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien dürfen sich nun in der Schweiz niederlassen und eine Arbeit aufnehmen. Bisher mussten sie vor Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in der Schweiz eine Arbeitsmarktprüfung absolvieren.

Sollte die Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, so kann die Schweiz mittels der sog. Ventilklausel bis zum 31. Mai 2019 zur Regulierung der Zuwanderung aus den beiden Staaten Kontingente einführen.