Schweizer Entsendegesetz

Ab dem 1. April 2017 steigt das Bussgeld für Verstösse gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Ausländische Arbeitgeber, die für die Erbringung einer Dienstleistung ihre Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden und dabei gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen des Entsendegesetzes verstossen, können in Zukunft mit einer Busse von bis zu 30.000 CHF oder einem Verbot der Dienstleistungsausübung von bis zu fünf Jahren belegt werden.