Betriebliche Nutzung ausländischer Privatfahrzeuge in der Schweiz

Wer als Schweizer Arbeitgeber in Frankreich oder Deutschland wohnhafte Mitarbeiter in der Schweiz beschäftigt, die werktäglich an ihren Wohnort zurückkehren, steht von Zeit zu Zeit vor der Frage, ob die betroffenen Mitarbeiter ihr im Ausland zugelassenes Privatfahrzeug auch für betriebliche Fahrten in der Schweiz nutzen dürfen.

Betroffen sind vor allem Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit nicht nur am Sitz des Arbeitgebers ausüben, sondern auch gelegentlich auf Baustellen tätig sind oder Kundenbesuche tätigen müssen. Bei ihnen stellt sich die Frage wie sie zu ihrem Tätigkeitsort kommen, wenn der Arbeitgeber ihnen kein Dienstfahrzeug oder Pool-Fahrzeug zur Verfügung stellen kann.

Mehr dazu inwiefern eine betriebliche Nutzung von ausländischen Privatfahrzeugen in der Schweiz zollrechtlich gestattet ist, erfahren Sie in der VSUD Mitteilungen 2017/15 und 2017/33 im Mitgliederbereich.