Neubewertung von Bewilligungen nach dem UZK

Bei Unternehmen in Deutschland erfolgen derzeit die Neubewertungen für zollrechtliche Bewilligungen durch den deutschen Zoll. Aufgrund der neuen Vorschriften zu den Bewilligungsvoraussetzungen für zollrechtliche Bewilligungen im Unionszollkodex (UZK) ist der deutsche Zoll verpflichtet die Bewilligungen bis Mai 2019 neu zu bewerten. Hierfür wurden die Bewilligungsinhaber von den zuständigen Hauptzollämtern in Deutschland angeschrieben.

Hierzu wurde ein umfangreicher Fragekatalog an die betroffenen Unternehmen ausgesendet. Neben den personenbezogenen Daten der Mitarbeiter wurde auch die Steuer-ID von Mitarbeitern abgefragt. Betroffene Unternehmen können sich bei Fragen hierzu an die Geschäftsstelle der VSUD wenden.

Update: Die deutsche Zollverwaltung hat die Abfrage der Steuer-ID der Mitarbeiter vorerst ausgesetzt. Mehr dazu finden Sie in der Mitteilung 2017/23 im Mitgliederbereich.