Durchführung von Schiedsverfahren nach DBA Schweiz-Deutschland

Im Dezember 2016 haben Deutschland und die Schweiz eine Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäss dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern von Einkommen und vom Vermögen geschlossen.

Mehr dazu finden Sie in der VSUD Mitteilung 2017/05 im Mitgliederbereich.