Mehr Rechte für Aktionäre

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant ein Gesetz zur Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie. Ziel des Gesetzes soll die Förderung der Mitwirkung der Aktionäre an einer langfristig stabilen positiven Entwicklung der Unternehmen sein. So sollen Anleger künftig mehr Mitspracherechte bei der Festlegung von Managergehälter in börsennotierten Unternehmen haben. Ein Referentenentwurf wurde noch nicht veröffentlicht. Deutschland hat bis Juni 2019 Zeit die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die VSUD wird ihre Mitglieder über den weiteren Stand des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden halten.