Arbeitskreis Grenzüberschreitende Fragestellungen Schweiz-Deutschland-Frankreich

In der Sitzung des Arbeitskreises Grenzüberschreitende Fragestellungen Schweiz-Deutschland-Frankreich am 31. Mai 2017 wurde das Thema „Grenzüberschreitende Besteuerungsfragen zu Schweizer Pensionskassen und zu Vorruhestandsbezügen“ behandelt. Die Moderatoren der Sitzung waren Herr Dr. Bernd Hauck, Kellerhals Carrad, Frau Dr. Ute Lusche, Bender Harrer Krevet, und Frau Marine Müllerhausen, Lenz Caemmerer.

Nach einem kurzen Überblick über die rechtlichen Rahmen der Altersvorsorge in der Schweiz, dem 3-Säulen-System, erläuterten die Moderatoren an Hand von Beispielsfällen wie Einzahlungen in die Schweizer Altersvorsorge und Auszahlungen aus der Schweizer Altersvorsorge in der Schweiz, in Deutschland und in Frankreich steuerrechtlich zu behandeln sind. Ferner erläuterten die Moderatoren was bei Schweizer Pensionskassenzahlungen im Vorruhestand in der Schweiz, in Deutschland und in Frankreich zu beachten ist.

Beim Apéro tauschten sich die Teilnehmer mit den Referenten aus.