Arbeitskreis Zoll und Aussentwirtschaft

In der Sitzung des am 22. März 2017 stattgefundenen Arbeitskreises Zoll und Aussenwirtschaft informierten Petra Sebal und Ingo Strasser von der AEB Schweiz AG über den eVV Obligatorium Import der Eidgenössischen Zollverwaltung und die zukünftigen technischen Anforderungen im Belegmanagement von Importnachweisen. Die neuen Anforderungen sollen voraussichtlich ab März 2018 gelten.

Ferner gaben Dr. Uwe Böhm und Monika Platkova von der IHK Hochrhein-Bodensee einen Überblick über den Stand der Umsetzungen des Unionszollkodex in Deutschland. Hierbei ging Frau Platkova besonders auf die Themen "Registrierter Ausführer im Allgemeinen Präferenzsystem" und auf die Konstellationsmöglichkeiten beim "direkten und indirekten Vertreter" ein.

Im Anschluss der Sitzung tauschten die Teilnehmer beim Apéro ihre Erfahrungen aus.