Gerade für grenzüberschreitendtätige Unternehmen aus der Schweiz birgt das deutsche Arbeitsrecht einige unbekannte Details.

Bei einer Beschäftigung von Mitarbeitern in Deutschland können diese zu Stolpersteinen im Arbeitsverhältnis werden und gegebenenfalls zu rechtlichen Konsequenzen und Sanktionen führen. Mit der richtigen Beratung lassen sich diese Stolpersteine vermeiden.

Was wir bieten

  • Individuelle Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen
  • Frühzeitige Information im Bereich des Arbeitsrechts in unserem Newsletter
  • Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Beschäftigung in Deutschland
  • Arbeitskreis grenzüberschreitende Fragestellungen Schweiz-Deutschland-Frankreich
  • Inhouse-Schulungen zum Thema Arbeitsrecht
  • Erarbeitung von individuellen arbeitsrechtlichen Lösungen