Update zum schweizerischen Mehrwert- und deutschen Umsatzrecht
Mittwoch, 14. März 2012 von 13.30 – 17.00 Uhr im Steigenberger Bellerive au lacBasel, Zürich
Update zum schweizerischen Mehrwert- und deutschen Umsatzrecht
Refresh-Seminar zu aktuellen Rechtsfragen aus dem Bereich des Mehrwert- und Umsatzsteuerrechts
Referenten:
• Christa Breucha
Partner, Steuerberater, Head of Indirect Tax Germany und CEA,
ERNST & YOUNG AG, Stuttgart
• Patrick Imgrüth
Partner, Rechtsanwalt
TAX PARTNER AG Steuerberatung, Zürich
Die Ausgangslage
Seit unserem letzten Mehrwert- und Umsatzsteuerrechts-Seminar im Mai 2009 waren Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung sehr aktiv. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011, welches Anfang November 2011 verkündet wurde, wurden einige Neuerungen in das deutsche Umsatzsteuerrecht aufgenommen. Darunter zählen unter anderem auch die Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung. Der Entwurf des Bundesministeriums für Finanzen für eine „Zweite Verordnung zur Änderung der steuerlichen Verordnung“ sieht einige Änderungen in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung vor. Im Wesentlichen geht es dabei um Nachweispflichten der Unternehmer für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhren.
Weiter gibt Ihnen das Seminar einen umfassenden Überblick über die Regelungen bei der Bestimmung des Leistungsortes nach schweizerischem Mehrwerststeuerrecht sowie Parallelen nach der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie der EU. Weiter erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen im Reverse Charge-Verfahren.
Unsere Unterstützung
Frau Christa Breucha, ERNST & YOUNG, sowie Herr Patrick Imgrüth, TAX PARTNER AG werden Sie kompetent durch die Nachmittagsveranstaltung begleiten. Anhand von Beispielen aus der Praxis werden Ihnen Lösungswege aufgezeigt, die Sie für die korrekte Abwicklung und Abrechnung der verschiedenen Leistungsarten sensibilisieren.
Da sich der Ablauf der Veranstaltung auch an ihre Praxisfragen orientiert, sind Sie herzlich dazu eingeladen, vorweg Fragen an die Referenten heranzutragen. Nutzung Sie die Gestaltungsmöglichkeit.
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