Deutschland bekommt Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
In Deutschland ist zum 1. April 2016 das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten.
Verbraucher und Verbraucherrinnen können in Zukunft ihre vertraglichen Ansprüche ohne Kostenrisiko bei einer Verbraucherschlichtungsstelle durchsetzen. Für Unternehmen in Deutschland kommen neuen Informationspflichten hinzu.
Mit dem Gesetz soll ein flächendeckendes Netz von aussergerichtlichen Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern aus Verbraucherverträgen geschaffen werden. Die Informationspflichten für Händler sollen zum 1. Februar 2017 in Deutschland Anwendung finden. Zu diesen Pflichten zählen:
- Information darüber, ob und inwieweit der Händler bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
- Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle. Der Hinweis muss Angaben zur Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle und eine Erklärung des Unternehmens, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, beinhalten.
- Positionierung der Informationen auf der Webseite des Unternehmers
- Abgabe der Informationen in Zusammenhang mit der Weitergabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Verbraucher.
Ferner müssen die Streitmittler hohe Qualifikationsanforderungen erfüllen. Zudem sollen die Anerkennungsbehörden auf die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Anforderungen achten. In Branchen, in denen es noch keine besonderen Schlichtungsstellen gibt, können sich die betroffenen Verbraucher an die Allgemeine Schlichtungsstelle wenden, welche ihren Sitz in Kehl hat.