Arbeitsrecht
Das deutsche Arbeitsrecht regelt das Individualarbeitsrecht, also die Rechtsbeziehung zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sowie das Kollektivarbeitsrecht, also Vereinbarungen zwischen Koalitionen bzw. Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das deutsche Arbeitsrecht ist komplex, auf diesen Seiten haben wir für Sie wichtige Informationen zusammengefasst.
Basisinformationen
Fragen und Antworten zur Tätigkeit und Ansiedlung Schweizer Unternehmen in Deutschland:
Leitfaden (94 KB)
Vergleich zwischen dem Schweizer und dem Deutschen Arbeitsrecht:
Dokument Arbeitsrecht Vergleich CH - D (22 KB)
Arbeitnehmerentsendung
In unserer täglichen Beratungspraxis stellen wir immer wieder fest, dass die Personen, die eine Mitarbeiterentsendung vorbereiten und/oder begleiten, zu diversen mit diesem Vorhaben verbundenen Themenbereichen Antworten auf offene Fragen suchen, oder sich bezüglich der rechtlichen Parameter bzw. der zu beachtenden behördlichen Formalitäten unsicher sind. Fast immer ist dabei grösste Eile geboten, weil die zu entsendende Person auf gepackten Koffern sitzt und kurz vor ihrer Abreise steht.
Diese Arbeitsunterlage soll den im Unternehmen verantwortlichen Personen, aber auch den direkt betroffenen Mitarbeitern selbst, nunmehr dabei helfen, sich innert nützlicher Frist einen praxisbezogenen Überblick darüber zu verschaffen, welche Punkte bei einer firmeninternen Entsendung aus der Schweiz nach Deutschland aus
- aufenthalts- und arbeitserlaubnisrechtlicher,
- sozialversicherungs- und steuerrechtlicher sowie
- arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten sind.
Nebst den rechtlichen Prinzipien sowie den behördlichen Formalitäten enthält die Checkliste auch nützliche Hinweise auf im Internet von den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellte Informationen.
Baubereich
Meldungen nach dem deutschen Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
§ 3 AEntG sieht für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die in Deutschland Bauleistungen erbringen, ein besonderes Meldeverfahren vor. Diese mussten sich bislang vor Beginn jeder Bauleistung schriftlich und in deutscher Sprache bei dem Landesarbeitsamt melden, in dessen Bezirk die Baustelle liegt.
Seit dem 1.1.2004 müssen diese Meldungen nunmehr der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Oberfinanzdirektion Köln mit abgegeben werden. Hierzu soll der Vordruck verwendet werden, der elektronisch ausgefüllt werden kann:
Anmeldung nach § 3 AEntG (198 KB)
Empfehlenswerte Links zum Thema
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