Rechtsetzung

Die Rechtssetzung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nach dem Prinzip der Gewaltenteilung. Es gibt demnach die Gesetzgebung (Legeslative), die ausführende bzw. vollziehende Gewalt (Exekutive) und die Gerichtsbarkeit/Rechtsprechung (Judikative).

Allerdings stehen sich Exekutive und Legislative in einer modernen parlamentarischen Republik wie Deutschland nicht mehr als Gegenspieler gegenüber. Sie sind vielmehr im Sinne einer Gewaltenverschränkung miteinander verflochten, d.h. es besteht keine strikte Gewaltenteilung, sondern sie nehmen gegenseitig Einfluss. Zum Beispiel wählt der Bundestag, als Teil der Legislative, den Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin, also den Regierungschef bzw. die Regierungschefin als Teil der Exekutive.

Die Rolle des Gegenspielers übernimmt im heutigen demokratischen System die Opposition. Sie fungiert gleichzeitig als Kontrollorgan für die Regierung.

Die Legaslative

Die Gesetzgebung ist in Deutschland Aufgabe der Parlamente. Der Bundestag ist somit das wichtigste Organ der Legislative im Bund. Da die Länder im föderalen Staatssystem Deutschlands einen wesentlichen Anteil an der Staatsgewalt haben, ist auch die Länderkammer (Bundesrat) am Gesetzgebungsverfahren beteiligt.

Die Exekutive

Zur Exekutive gehören in Deutschland neben der Bundesregierung alle verwaltungstätigen Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden (inkl. Staatsanwaltschaft, Polizei und Finanzamt und Landratsämter).

Die Judikative

Die Judikative wird in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht den Bundesgerichten (z.B. Bundesgerichtshof, Bundesfinanzhof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht) und den Gerichten der Bundesländer ausgeübt.

Weitere Informationen zum deutschen Bundesrecht finden Sie hier

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