Beratung bei der grenzüberschreitenden Beschäftigung von Arbeitnehmern ist eine der Kernaufgaben der VSUD.

Gerade im Wirtschaftsraum Schweiz – Deutschland gehört die Beschäftigung von Grenzgängern sowie die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland oder aus dem Ausland in die Schweiz für international tätige Unternehmen zum Tagesgeschäft. Um Fallstricke zu vermeiden sind verschiedene aufenthalts-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

 Was wir bieten:

  • Individuelle Beratung zu aufenthalts-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit einer Mitarbeiterentsendung auftauchen
  • Erstellung und Überprüfung von Entsendevereinbarungen
  • Informationen zum Thema Mitarbeiterentsendung CH-D in unserem Newsletter
  • Fachveranstaltungen zum Thema Mitarbeiterentsendung CH-D
  • Arbeitskreis grenzüberschreitende Fragestellungen Schweiz-Deutschland-Frankreich
  • Inhouse-Schulungen zu den für eine Mitarbeiterentsendung CH-D relevanten Themen