Die Beratung in Fragen der grenzüberschreitenden Sozialversicherung ist eines der Kernthemen der VSUD.

Die grenzüberschreitende Anstellung von Arbeitnehmern birgt häufig sozialversicherungsrechtliche Fallstricke.

Bei der Einordnung von grenzüberschreitenden Sachverhalten ist zu allererst zu ermitteln, in welchem Land die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Danach ist der Arbeitnehmer ordnungsgemäss anzumelden, die Höhe der Abgaben zu ermitteln und schliesslich sind diese an die zuständige Behörde abzuführen. Die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge ist dann sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland Pflicht des Arbeitgebers. Bei Nichtabfuhr drohen Sanktionen.

Was wir bieten:

  • Individuelle Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Frühzeitige Information im Bereich der Sozialversicherung in unserem Newsletter
  • Jährliche Fortbildungsveranstaltung zum Thema Personalentsendung mit Schwerpunkt im Sozialversicherungsrecht
  • Arbeitskreis grenzüberschreitende Fragestellungen
  • Inhouse-Schulungen zum Thema Soziale Sicherheit
  • Erarbeitung von individuellen sozialversicherungsrechtlichen Lösungen