Leitlinien für den zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten

Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, mit einem "Framework of Standard to Secure and Facilitate Global Trade" (SAFE) weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen.
Auf europäischer Ebene wurden die sicherheitspolitischen Aspekte des SAFE durch Sicherheitsänderungen im Zollkodex und in der Zollkodex-Durchführungsverordnung umgesetzt. Die Einführung des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO - Authorised Economic Operator) stellt ein wesentliches Element des EU-Sicherheitskonzepts dar.
Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.

Die EU Kommission hat aktuell überarbeitete Leitlinien für den zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten veröffentlicht. Die aktualisierten AEO Leitlinien wurden aufgrund der neuen Rechtsvorschriften des Unionszollkodex (UCC) erstellt, der ab 1. Mai 2016 anwendbar ist.

Die AEO stehen in englischer Sprache auf der Homepage der Kommission zum Abruf bereit.
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/policy_issues/customs_security/aeo/index_en.htm