Elektronische Beantragung der Entsendebescheinigung A1

Ab dem 1. Januar 2019 müssen Arbeitgeber in Deutschland, die ihre Arbeitnehmer in einen anderen EU-Mitgliedsstaat oder in die Schweiz entsenden, die Bescheinigung A1 elektronisch beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantragen.

Derzeit ist es noch möglich die Bescheinigung A1 freiwillig elektronisch oder mittels Vordruck zu beantragen.

Ausgenommen davon sind Selbständige, Erwerbstätige, die in mehreren Staaten arbeiten, und Entsandte nach Massgabe der bilateralen Sozialversicherungsabkommen. In diesen Fällen kann die Bescheinigung A1 wie bisher mittels Vordruck beim zuständigen Sozialversicherungsträger bzw. bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenkasse Ausland - DVKA beantragt werden. Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt dann mittels Papierform.