Berichtigung der Zollanmeldung nach Art. 34 ZG
Zum 1. Oktober 2017 plante die Eidgenössische Zollverwaltung die Berichtigungspraxis bei unrichtigen Zollanmeldungen zu verschärfen. Die VSUD hat die Mitglieder über dieses Vorhaben in der Mitteilung 2017/16 informiert. Diese Mitteilung finden Sie im Mitgliederbereich.
Nun hebt die Eidgenössische Zollverwaltung die geplante Änderung der Berichtigungspraxis vorerst auf. Die Zollstellen beurteilen die Anträge zur Berichtigung unrichtiger Zollanmeldungen weiter nach dem bisherigen Verfahren.
Mehr dazu finden Sie in der Mitteilung 2017/26 im Mitgliederbereich.