Bewilligung für vorübergehende Verwahrung erforderlich

Derzeit schreiben die deutschen Hauptzollämter betroffene Unternehmen an, dass für das Zollverfahren der vorübergehende Verwahrung eine Bewilligung beantrag werden muss.

Mehr dazu finden Sie in der Mitteilung 2018/27 im Mitgliederbereich.