Gewinnberichtigung und Fremdvergleichsgrundsatz
Nichtanwendungserlass des Bundesministeriums für Finanzen
Das Bundesfinanzministerium erklärt die Grundsätze der BFH-Urteile vom 17.12.2014 und vom 24.6.2015 über die entschiedenen Einzelfälle hinaus für nicht anwendbar, soweit der BFH eine Sperrwirkung von DBA-Normen, die inhaltlich Art. 9 Abs. 1 OECD-Musterabkommen entsprechen, gegenüber § 1 AStG angenommen hat.