Vorsteuervergütung von ausländischen Unternehmen aus Drittstaaten

Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind und für ihr Unternehmen Lieferungen oder sonstige Leistungen bezogen haben, können sich die ihnen in Rechnung gestellte deutsche Umsatzsteuer im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens erstatten lassen. Seit dem 1. Juli 2016 kann die Vorsteuervergütung nur ausschliesslich auf elektronischem Weg über das Online-Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) erfolgen.

Bei Fragen zu den Voraussetzungen und zur Antragsstellung können Sie sich an die Geschäftsstelle der VSUD wenden.