Berukundung einer GmbH-Gründung durch Schweizer Notar

Das Kammergericht Berlin erliess einen Beschluss zur Beurkundung einer GmbH-Gründung durch einen Schweizer Notar (24.01.2018 (Az. 22 W 25/16)).
Das Gericht äusserte sich zu der Frage, ob die Gründung einer GmbH durch einen ausländischen Notar formwirksam beurkundet werden kann.
Im vorliegenden Fall wurden der Gesellschaftsvertrag sowie die Gründungsurkunde von einem Notar mit Sitz im Kanton Bern (Schweiz) beurkundet.

Mehr dazu finden Sie in der Mitteilung 2018/11 im Mitgliederbereich.