Direktversicherungsabkommen CH-EU

Die Schweiz hat ihr Direktversicherungsabkommen mit der EU aktualisiert und an die bestehenden regulatorischen Anforderungen angepasst.

Da in der Vergangenheit die EU ihr System mittels dem Solvency II und die Schweiz ihr System mittels dem Schweizer Solvenztest angepasst haben, war eine Anpassung des Abkommens erforderlich. Mit der Anpassung werden die Schweizer Nichtlebensversicherer und die Aufsichtsbehörde FINMA entlastet. In Zukunft müssen beide nur noch den Solvenztest zur Berechnung des Solvenzkapitals anwenden.

Zudem wurde die Liste der gültigen Rechtsformen der Versicherungsunternehmen erweitert und der relevante Umrechnungskurs vom Euro zum Schweizer Franken angepasst.