Verpackungsetz

Zum 1. Januar 2019 tritt in Deutschland das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Es löst die derzeit geltende Verpackungsverordnung ab.

Die neuen Vorschriften sind für Unternehmen relevant, die Verpackungen von Produkten oder Umverpackungen inklusive Füllmengen herstellen und diese beim Endverbraucher anfallenden Verpackungen in Umlauf bringen.

Mit diesem Gesetz werden in Deutschland neue Melde- und Registrierungspflichten eingeführt sowie die zentrale Stelle Verpackungsregister geschaffen.

Mehr dazu finden Sie in der Mitteilung 2018/28 im Mitgliederbereich.