EU Zollanmeldungen von Gratislieferungen, Warenmustern und -proben seit 1. Juli 2021

Per 1. Juli 2021 hat die EU den zweiten Teil ihres Mehrwertsteuerpakets in Kraft gesetzt. Im Visier dieses Pakets war der Online-Versandhandel. Dass diese Änderung der Mehrwertsteuerpraxis auch die Verzollung von B2B-Sendungen mit geringem Warenwert betrifft, hatte niemand auf dem Schirm.

Mit dem zweiten Teil des Mehrwertsteuerpakets ist auch Artikel 221 Absatz 4 UZK-IA in Kraft getreten. Demzufolge können kommerzielle Sendungen bis 150 EUR und private Geschenksendungen bis 45 EUR nur noch in dem Mitgliedstaat angegeben werden, in dem die Beförderung endet. Dieser Artikel hat die Zollanmeldung von Gratislieferungen im B2B-Geschäft auf den Kopf gestellt. Darüber hinaus herrscht Unsicherheit, welche Waren nun unter diesen Art. 221 Absatz 4 UZK-IA fallen und welche nicht. So treten seit dem 1. Juli 2021 auch Schwierigkeiten bei der Verzollung von Warenmustern und -proben auf.

Gemeinsam mit Swiss Textiles möchten wir Ihnen im Rahmen eines Webinars vermitteln, wie Sie mit der Verzollung in der EU von Gratislieferungen, Warenmustern und -proben im B2B-Geschäft zurechtkommen. Die Referentin Christina Gerspach, Zollexpertin bei der Acito Logistics GmbH wird Sie dabei durch die Thematik begleiten.

Schreiben Sie uns eine E-Mail oder melden Sie sich telefonisch unter +41 61 375 95 00, dann erhalten Sie von uns den Einwahllink. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.