Update zum Transparenzregister: Gesteigerte Meldepflichten für zahlreiche Unternehmen

Mit Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie durch das Transparenz-Finanzinformationsgesetzes („TraFinG") hat das Transparenzregister erheblich an Bedeutung gewonnen. Aufgrund der beschlossenen Gesetzesänderungen sind die Mitteilungspflichten für eine Vielzahl von Unternehmen umfangreicher geworden. Mit dem Inkrafttreten des TraFinG wird das Transparenzregister von einem Auffang- zu einem Vollregister umgestellt. Damit sind seit dem 1. August 2021 alle Gesellschaften eintragungspflichtig. Dies gilt insbesondere auch für jene Unternehmen, die von der bisher geltenden "Mitteilungsfiktion" des § 20 Abs. 2 GwG a.F. Gebrauch machen konnten, die nunmehr ersatzlos gestrichen wurde. Für diese Unternehmen gelten allerdings Übergangsfristen. Daneben wurden mit dem TraFinG die Meldepflichten ausländischer Gesellschaften bei Share-Deals erweitert.

Unsere Referenten von der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Freiburg im Breisgau, Herr RA/StB Dietmar Kaupp und Frau RA‘in Constanze Hudelmaier, stellen die Gesetzesänderungen praxisnah vor und beleuchten die Auswirkungen für Unternehmen.

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