Zoll und Aussenwirtschaft: PEM-Übereinkommen: Was erwartet Sie als Unternehmen nach der Revision der Ursprungsregeln?

Dienstag, 1. Februar 2022 von 16 – 18 Uhr
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Universität Basel, Peter Merian-Weg 6, 4002 Basel Raum S 13

Mit seinen Ursprungsregeln ist das PEM-Übereinkommen ein zentrales Instrument für den präferenziellen Warenverkehr im Rahmen der Freihandelsabkommen (FHA) innerhalb der Pan-Euro-Med Kumulationszone.
Die Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens wurden nun substanziell revidiert. Sie bringen administrative Vereinfachungen durch die Streichung des Ursprungsnachweises EUR-MED und die Vereinheitlichung der produkte-spezifischen Listenregeln. Zudem wurden mit der Einführung der Vollkumulation, der Abschaffung der No-Drawback Regel (mit Ausnahme der Textilprodukte) und der Kalkulation mittels Durchschnittswerten neue Möglichkeiten geschaffen.

Herr Jean-Pierre Lattion, Stv. Ressortleiter „Internationaler Waren-verkehr“ beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
sowie
Frau Michele Glauser, Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

legen Ihnen die Einzelheiten der Änderungen und den konkreten Handlungsbedarf für die Wirtschaft kompetent und praxisbezogendar. Ausserdem stellen sie die Ergebnisse der vom SECO in Zusammenarbeit mit der Universität St. Gallen durchgeführten Studie zur Nutzung von Freihandelsabkommen sowie die Erkenntnisse aus zwei Umfragen, die das SECO bei importierenden und exportierenden Unternehmen zu diesem Thema durchgeführt hat,vor.

Die Veranstaltung wird nach den geltenden Corona-Regeln durchgeführt.
Schreiben Sie uns eine E-Mail oder melden Sie sich telefonisch unter +41 61 375 95 00. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.