VSUD Videosprechstunde Arbeitsrecht

Inkrafttreten der 1. Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Am Mittwoch, den 14. Februar von 10  – 11 Uhr, online

  • Welche Zuwendungen können Sie Ihren Arbeitnehmern steuerfrei zukommen lassen

Diese und weitere Fragen rund um das oben genannte Thema beantworten wir Ihnen gerne während dieser Zeit.

Bitte melden Sie sich über E-Mail oder telefonisch unter
+41 61 375 95 00 an, dann bekommen Sie von uns den Einwahllink zugesandt.